Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Mai 2026

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen

Lyor Williams, Nexus Industry
Im Fuhlenbrock 22, 46242 Bottrop, Deutschland
E-Mail: info@nexusindustry.de
Telefon: +49 178 257 9360

(nachfolgend: Auftragnehmer) und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend: Auftraggeber) über die Erbringung von Webdesign- und digitalen Dienstleistungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

Diese AGB gelten sowohl für Verbraucher im Sinne des §13 BGB als auch für Unternehmer im Sinne des §14 BGB.

§2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen auf dieser Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Angebotsabgabe (invitatio ad offerendum) dar.

(2) Durch Absenden einer Anfrage (per Kontaktformular, E-Mail oder WhatsApp) gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers per E-Mail zustande.

(3) Für Projekte ab 500 Euro ist ein schriftliches Briefing oder eine detaillierte Auftragsbestätigung Bestandteil des Vertrages.

§3 Leistungsbeschreibung

Der Auftragnehmer erbringt folgende Dienstleistungen (je nach individuellem Auftrag):

Der Auftragnehmer schuldet eine mangelfreie Leistungserbringung nach dem Stand der Technik, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (z.B. Umsatzsteigerungen, Conversion-Raten).

§4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise sind Nettopreise in Euro. Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer gemäß §19 UStG; es wird daher keine Umsatzsteuer ausgewiesen oder berechnet.

(2) Die Vergütung wird individuell vereinbart und in der Auftragsbestätigung festgelegt. Soweit nicht anders vereinbart, gilt:

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen (§288 BGB).

(4) Zusätzliche Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, werden nach vorheriger Ankündigung gesondert in Rechnung gestellt.

(5) Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

§5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Inhalte, Zugangsdaten und Informationen rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.

(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass sämtliche von ihm bereitgestellten Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Grafiken) frei von Rechten Dritter sind oder dass er über die notwendigen Nutzungsrechte verfügt. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Rechtsverletzungen durch Inhalte des Auftraggebers.

(3) Verzögerungen, die durch mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, verlängern die vereinbarten Lieferzeiten entsprechend. Der Auftragnehmer kann eine angemessene Mehraufwandsvergütung verlangen.

(4) Feedbackrunden und Revisionen werden in der Auftragsbestätigung festgelegt. Darüber hinausgehende Änderungswünsche werden gesondert berechnet.

§6 Lieferzeiten und Leistungserbringung

(1) Angegebene Lieferzeiten sind unverbindliche Richtwerte, sofern kein verbindlicher Fertigstellungstermin schriftlich vereinbart wurde.

(2) Die Lieferfrist beginnt nach Auftragserteilung und vollständigem Eingang der vereinbarten Anzahlung sowie der notwendigen Unterlagen des Auftraggebers (§5).

(3) Höhere Gewalt, unvorhergesehene Umstände oder fehlende Mitwirkung des Auftraggebers berechtigen den Auftragnehmer, Liefertermine angemessen zu verschieben.

§7 Abnahme

(1) Nach Fertigstellung stellt der Auftragnehmer das Ergebnis dem Auftraggeber zur Abnahme bereit.

(2) Der Auftraggeber hat die Leistung innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung auf Mängel zu prüfen. Schweigt der Auftraggeber nach Ablauf dieser Frist, gilt die Leistung als abgenommen.

(3) Die Abnahme darf nicht aus Gründen verweigert werden, die außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs liegen oder auf Geschmacksurteilen beruhen.

(4) Unwesentliche Mängel, die die Nutzung nicht erheblich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

§8 Nutzungsrechte und Urheberrecht

(1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den erstellten Werken ein.

(2) Eine Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht gestattet.

(3) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, behält der Auftragnehmer das Recht, die erstellten Werke zu Referenzzwecken (Portfolio) zu verwenden.

(4) Verwendete Open-Source-Bibliotheken, Frameworks und Drittanbieter Tools (z.B. Next.js, Tailwind CSS) unterliegen deren jeweiligen Lizenzen, die der Auftraggeber eigenverantwortlich beachten muss.

(5) Vor vollständiger Zahlung verbleiben alle Rechte am erstellten Werk beim Auftragnehmer.

§9 Mängelgewährleistung

(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen zum Zeitpunkt der Abnahme frei von Mängeln sind, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zum gewöhnlichen oder vertragsgemäßen Gebrauch aufheben oder mindern.

(2) Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich (per E-Mail) anzuzeigen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme zu rügen.

(3) Bei berechtigten Mängelanzeigen ist der Auftragnehmer berechtigt und verpflichtet, zunächst Nacherfüllung zu leisten. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt verlangen.

(4) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme bei Werkleistungen (§634a Abs. 1 Nr. 1 BGB). Gegenüber Unternehmern gilt diese Frist als vereinbart; gegenüber Verbrauchern gilt die gesetzliche Frist von 2 Jahren.

§10 Haftungsbeschränkung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.

(3) Die Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber entstanden wäre.

(4) Eine Haftung für die Inhalte verlinkter externer Websites wird ausgeschlossen; diese liegen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers.

(5) Der Auftragnehmer haftet nicht für Ausfälle oder Störungen bei Drittanbieter Diensten (z.B. Hosting, DNS, CDN, KI Anbieter), die außerhalb seines Einflussbereichs liegen.

§11 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

(2) Diese Pflicht gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind oder ohne Zutun der empfangenden Partei bekannt werden, oder die der empfangenden Partei von einem Dritten ohne Vertraulichkeitspflicht mitgeteilt werden.

(3) Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

§12 Datenschutz

(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragserfüllung und Projektabwicklung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

(2) Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, soweit dies nicht zur Leistungserbringung erforderlich ist (z.B. Hosting-Anbieter).

(3) Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden sich in der Datenschutzerklärung unter nexusindustry.de/datenschutz.

(4) Sofern der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung auf personenbezogene Daten des Auftraggebers oder von dessen Kunden Zugriff erhält, ist auf Verlangen des Auftraggebers ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abzuschließen.

§13 Widerrufsrecht für Verbraucher

Ist der Auftraggeber ein Verbraucher im Sinne des §13 BGB, gilt Folgendes:

Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie den Auftragnehmer (Lyor Williams, Im Fuhlenbrock 22, 46242 Bottrop, info@nexusindustry.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein per Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Erlöschen des Widerrufsrechts: Bei Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht, wenn der Auftragnehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen wurde, nachdem der Verbraucher seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer verliert (§356 Abs. 4 BGB).

Hinweis: Beginnt der Auftragnehmer auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistungserbringung, hat der Auftraggeber für den bereits erbrachten Teil eine anteilige Vergütung zu zahlen.

§14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Bottrop (NRW). Gegenüber Verbrauchern gilt dieser Gerichtsstand nur, wenn der Verbraucher im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die ihr inhaltlich am nächsten kommende gesetzliche Regelung.

(4) Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB mit angemessener Vorankündigung (mindestens 4 Wochen) zu ändern. Für bereits geschlossene Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen AGB.

(5) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt).

(6) Der Auftragnehmer ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.